Ein guter Rei­ni­gungs­plan legt ver­ständ­lich fest, wel­che Berei­che gerei­nigt wer­den, wel­che Arbei­ten dazu­ge­hö­ren und in wel­chen Abstän­den sie aus­ge­führt wer­den. Dadurch erhal­ten Auf­trag­ge­ber und Rei­ni­gungs­team eine gemein­sa­me Grund­la­ge für zuver­läs­si­ge und kon­trol­lier­ba­re Abläu­fe.

1. Räu­me und Nut­zungs­be­rei­che erfas­sen

Am Anfang steht eine Besich­ti­gung des Objekts. Dabei wer­den nicht nur Qua­drat­me­ter, son­dern auch Nut­zung, Boden­be­lä­ge, Aus­stat­tung und Publi­kums­ver­kehr berück­sich­tigt. Büro­flä­chen, Sani­tär­be­rei­che, Küchen, Trep­pen­häu­ser und Behand­lungs­räu­me haben unter­schied­li­che Anfor­de­run­gen.

2. Leis­tun­gen ein­deu­tig beschrei­ben

Bezeich­nun­gen wie „regel­mä­ßig rei­ni­gen“ sind zu unge­nau. Bes­ser ist eine kla­re Auf­lis­tung: Böden sau­gen oder wischen, Abfall­be­häl­ter lee­ren, erreich­ba­re Ober­flä­chen rei­ni­gen, Sani­tär­be­rei­che bear­bei­ten oder Kon­takt­flä­chen abwi­schen. So ist nach­voll­zieh­bar, was ver­ein­bart wur­de.

  • Raum oder Bereich
  • kon­kre­te Rei­ni­gungs­leis­tung
  • gewünsch­tes Inter­vall
  • beson­de­re Mate­ri­al- oder Hygie­ne­hin­wei­se
  • ver­ein­bar­te Aus­füh­rungs­zeit
  • Zustän­dig­keit und Qua­li­täts­kon­trol­le

3. Rei­ni­gungs­in­ter­val­le sinn­voll fest­le­gen

Nicht jeder Bereich muss gleich häu­fig gerei­nigt wer­den. Stark genutz­te Sani­tär­be­rei­che oder Ein­gän­ge benö­ti­gen meist kür­ze­re Inter­val­le als Lager­räu­me oder sel­ten ver­wen­de­te Bespre­chungs­zim­mer. Auch Jah­res­zeit, Wet­ter und Mit­ar­bei­ter­zahl kön­nen den Bedarf beein­flus­sen.

Bei der regel­mä­ßi­gen Unter­halts­rei­ni­gung wer­den die­se Inter­val­le pas­send zur tat­säch­li­chen Nut­zung fest­ge­legt. Für Büros kann zusätz­lich ein eige­ner Plan für Arbeits­plät­ze, Küchen und Bespre­chungs­räu­me erstellt wer­den.

4. Mate­ria­li­en und Rei­ni­gungs­ver­fah­ren berück­sich­ti­gen

Holz, Natur­stein, elas­ti­sche Boden­be­lä­ge, Edel­stahl und beschich­te­te Ober­flä­chen benö­ti­gen unter­schied­li­che Ver­fah­ren. Der Rei­ni­gungs­plan soll­te des­halb beson­de­re Pfle­ge­hin­wei­se ent­hal­ten und fest­le­gen, wel­che Arbeits­mit­tel ver­wen­det wer­den.

5. Grund­rei­ni­gung und Son­der­ar­bei­ten ergän­zen

Neben den lau­fen­den Arbei­ten gibt es Leis­tun­gen, die nur in grö­ße­ren Abstän­den erfor­der­lich sind. Dazu gehö­ren bei­spiels­wei­se eine Grund­rei­ni­gung, inten­si­ve Boden­pfle­ge, Glas­rei­ni­gung oder die Behand­lung schwer erreich­ba­rer Berei­che. Die­se Auf­ga­ben kön­nen als regel­mä­ßi­ge oder bedarfs­ab­hän­gi­ge Zusatz­ter­mi­ne auf­ge­nom­men wer­den.

6. Qua­li­tät kon­trol­lie­ren und Plan anpas­sen

Ein Rei­ni­gungs­plan ist kein star­res Doku­ment. Ändern sich Raum­be­le­gung, Arbeits­zei­ten oder Nut­zung, soll­te er ange­passt wer­den. Regel­mä­ßi­ge Kon­trol­len und ein fes­ter Ansprech­part­ner hel­fen dabei, Abwei­chun­gen früh zu erken­nen und Leis­tun­gen sinn­voll wei­ter­zu­ent­wi­ckeln.

Für eine Büro­rei­ni­gung oder Pra­xis­rei­ni­gung erstellt Fix-Objekt­rei­ni­gung nach der Besich­ti­gung einen indi­vi­du­ell abge­stimm­ten Leis­tungs­plan. So bleibt für bei­de Sei­ten klar, wel­che Arbei­ten wann und in wel­chem Umfang aus­ge­führt wer­den.